Kieferorthopädie Hannover

Kieferorthopädie Hannover

Was macht eigentlich ein Kieferorthopäde?

Die Kieferorthopädie – auch als KFO bezeichnet – ist ein Teil- oder Spezialgebiet der heutigen Zahnmedizin. Sie beschäftigt sich mit Zahnstellungen bzw. Zahnfehlstellungen, dem Kieferzusammenbiss und der Funktion des Kiefergelenks. Kieferorthopäden erkennen Zahn- und Kieferfehlstellungen und behandeln sie mit Hilfe von Klammern und Zahnspangen. Diese Behandlungsmethoden zielen darauf ab, frühzeitig Zahn- und Kieferfehlstellungen zu behandeln, um spätere gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden.

Ist ein Kieferorthopäde auch ein Zahnarzt?

Ja, so ist es! Der Kieferorthopäde ist ein Zahnarzt, der nach erfolgreichem Abschluss des Studiums der Zahnmedizin zunächst 1 Jahr allgemeinzahnärztlich Berufserfahrung gesammelt und anschließend eine fachspezifische 3-jährige Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie absolviert hat.
Kieferorthopädie Kinder Hannover Oststadt

Unsere Behandlungsschwerpunkte:

> Ganzheitliche Kieferorthopädie

> Ganzheitliche Bionatortherapie nach Prof. Balters

> Sensitiv-Konzept

> Biomechanisches Behandlungsspektrum für Kinder und Erwachsene

> Ästhetische Kieferorthopädie für Kinder, Jugendliche & Erwachsene

> invisalign© Schienentherapie & Aligner

> Innenliegende, unsichtbare Zahnspange / Lingualtechnik

> Kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie

> Behandlung von Lippen-Kiefer-Gaumenspalten

> Manuelle und instrumentelle Funktionstherapie

> Behandlung von craniomandibulären Dysfunktionen (CMD)>

> Manuelle Therapie

Die Kieferorthopädische Fachpraxis Sabine Steding für die gesamte Familie.

Wir arbeiten mit allen Krankenversicherungen zusammen. Vor der Behandlung erhalten Sie einen von uns angelegten Behandlungs- und Kostenplan. Den reichen Sie einfach bei Ihrer Krankenkasse ein.

Kieferorthopädische Fachpraxis
Sabine Steding

Bödekerstraße 35
30161 Hannover
Telefon (0511) 3 48 16 66
E-Mail: fragen@zaehne-an-der-leine.de

Häufig gestellte Fragen zur kieferorthopädischen Behandlung.

Folgend beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen rund um eine Zahnspangenbehandlung.

Eine Zahnspange ist dann notwendig, wenn eine Zahnfehlstellung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung ist beispielsweise ein Überbiss, Vorbiss oder ein Kreuzbiss. Auch ästhetische und psychische Probleme aufgrund von Scham, die Zähne zu zeigen, insbesondere bei Jugendlichen und Erwachsenen, können ebenfalls als eine gesundheitliche Beeinträchtigung angesehen werden.
In der Regel beginnt man ab dem 9. Lebensjahr damit, ein Kind mit einer Zahnspange zu behandeln. Ab diesem Alter kann noch viel bei einer Kieferfehlstellung und bei allen Zahnfehlstellungen bewirkt werden. Grundsätzlich sollte jedoch weniger auf das Alter des Kindes als auf die individuelle Zahnentwicklung und die Zahnstellung geachtet werden. Unter bestimmten Voraussetzung kann auch eine Frühbehandlung von Kindern zwischen dem 4. und 6. Lebensjahr indiziert sein.
Weitere Informationen finden Sie unter Kieferorthopädie für Kinder
Es gibt verschiedene Arten von Zahnspangen: die individuell angepasste und herausnehmbare bzw. lose Zahnspange, Alignertherapien oder festsitzende Zahnspangen.
Auch Erwachsene können sich mit einer Zahnspange die Zähne richten lassen. Viele Erwachsene entscheiden sich aus ästhetischen Gründen für eine Behandlung mit einer unsichtbaren Zahnschiene (sog. Aligner) oder zahnfarbenen Brackets.
Weitere Informationen finden Sie unter Kieferorthopädie für Erwachsene

In der Regel wird eine Zahnspangen meist für einen Zeitraum von 1 bis 3 Jahren getragen.
Aligner und unsichtbare Zahnschienen werden werden in der Regel zwei Wochen lang für 22 Stunden täglich getragen.
Die individuelle Tragedauer kann im Laufe der Therapie jedoch variieren, in Abhängigkeit der individuellen Reaktion.

Bei Behandlungen, die vor dem 18. Lebensjahr begonnen werden, tragen die gesetzlichen Krankenkassen ca. 80 bis 90 Prozent der Behandlungskosten. Wird die Behandlung erfolgreich zu Ende gebracht, trägt der Versicherte nur zehn Prozent der Behandlungskosten. Je nach Schweregrad (KIG) der Beeinträchtigung übernehmen die Krankenkassen die Behandlungskosten, die insgesamt zwischen 4000 und 8000 Euro liegen können.

Unabhängig von der kieferorthopädischen Behandlung sollte alle 6 Monate eine Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt erfolgen, um mögliche Gefahren für die Zahngesundheit (z. B. Karies) rechtzeitig erkennen und behandeln zu können.

Ihre Frage wurde hier nicht beantwortet?

Dann rufen Sie uns gern zu unseren Sprechzeiten unter der Tel: 0511 348 16 66 an oder senden uns eine E-Mail an fragen@zaehne-an-der-leine.de.

Wir freuen uns, Ihnen behilfich zu sein.

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