Kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie.

Bei einer besonders ausgeprägten Kieferfehlstellung kann eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung notwendig sein. Da der Kieferknochen bei Erwachsenen ausgewachsen ist, kann im Erwachsenenalter nur noch mittels einer Operation korrigiert werden, was bei Kindern im Wachstum mit einer Zahnspange zu korrigieren ist. Gründe für eine kombinierte kieferorthopädische-kieferchirurgische Behandlung können beispielsweise eine starke Lageabweichung von Ober- und Unterkiefer sein, ein offener Biss, bei dem die Zähne von Ober- und Unterkiefer nicht in Kontakt kommen oder auch ein sehr schmaler Oberkiefer, bei dem die seitlichen Zähne nicht auf den Unterkiefer beißen können.

In diesen Fällen wird zunächst eine kieferorthopädische Vorbehandlung mit einer festen Zahnspange durchgeführt und anschließend die chirurgische Umstellung der Kiefer zueinander vorgenommen. Die Operation findet unter Vollnarkose statt und wird meist ca. drei Tage im Krankenhaus nachbetreut. Die Operation ist in der Regel schmerzarm oder komplett schmerzfrei.

Nach dem chirurgischen Eingriff erfolgt für ca. 6 Monate die weitere Behandlung mit einer festen Zahnspange bis eine optimale Zusammenführung der oberen und unteren Zähne gewährleistet ist.

 

Kosten

Die Therapiekosten, die sich grundsätzlich aus den kieferorthopädischen und den kieferchirurgischen Leistungen zusammensetzen, werden in der Regel – je nach Schweregrad der Fehlstellung – von den Krankenkassen übernommen.

Häufige Fragen zum Thema:

Jede Operation ist mit Risiken verbunden. Komplikationen kann es durch die Narkose gegeben, es können Wundheilungsstörungen auftreten, ebenso wie Schmerzen und Schwellungen. Im Nachhinein berichten die meisten Patienten jedoch, dass sie sich die Operation schlimmer vorgestellt hatten als sie tatsächlich war.

Am besten geeignet sind feste Zahnspangen, da diese während und nach der Operation am besten angewendet werden können.

Durch die Behandlung ergibt sich meist eine deutliche Verbesserung der Gesichtsästhetik, die mit mehr Lebensqualität einher geht. Eine Kostenübernahme oder eine Kostenbeteiligung durch die Krankenkassen (sowohl privat als auch gesetzlich) ist üblich.

 

Es gibt die Risiken, die bei jedem chirurgischen Eingriff vorhanden sind.
In der Regel ist eine 3-4 wöchige Krankschreibung notwendig.
Für einige Wochen ist mit einer Schwellung im Gesicht zu rechnen.
Es wird eine zweite Oeration zur Entfernung der chirurgischen Schrauben empfohlen.

Für gesetzlich versicherte Patienten können Mehrkosten entstehen.
Für Privatpatienten entstehen zusätzliche Kosten im Rahmen des individuellen Tarifs.
Wir beraten und informieren Sie gern über mögliche zusätzliche Kosten.
Eine Finanzierung ist möglich, sprechen Sie uns bitte an.

Sie haben Fragen, die wir an dieser Stelle nicht beantwortet haben?

Dann rufen Sie uns gern zu unseren Sprechzeiten unter der Tel: 0511 348 16 66 an oder senden uns eine E-Mail an fragen@zaehne-an-der-leine.de.

Wir freuen uns, Ihnen behilfich zu sein.

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Kieferorthopädische Fachpraxis
Sabine Steding

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